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   BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 78/00 B   

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https://dejure.org/2001,17526
BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 78/00 B (https://dejure.org/2001,17526)
BSG, Entscheidung vom 14.03.2001 - B 6 KA 78/00 B (https://dejure.org/2001,17526)
BSG, Entscheidung vom 14. März 2001 - B 6 KA 78/00 B (https://dejure.org/2001,17526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksame Beschränkung einer Ermächtigung zu Kontrolluntersuchungen nach Strahlentherapiebehandlungen (Spätfolgenkontrolle) - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der Divergenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigungsvoraussetzungen in der vertragsärztlichen Versorgung, grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 78/00 B
    Aus ihr ergibt sich, daß die Erteilung einer Ermächtigung einen entsprechenden quantitativ-allgemeinen oder qualitativ-speziellen Versorgungsbedarf voraussetzt, bei dessen Überprüfung und Feststellung die Zulassungsgremien einen Beurteilungsspielraum haben (std Rspr, vgl zB BSGE 73, 25, 29 [BSG 14.07.1993 - 6 RKa 71/91] = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29; BSGE 74, 257, 260 [BSG 22.06.1994 - 6 RKa 22/93] = SozR 3-5540 Nr. 1 S 4).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 22/93

    Krankenversicherung - Krankenhausarzt - Ermächtigung - Mutterschaftsvorsorge -

    Auszug aus BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 78/00 B
    Aus ihr ergibt sich, daß die Erteilung einer Ermächtigung einen entsprechenden quantitativ-allgemeinen oder qualitativ-speziellen Versorgungsbedarf voraussetzt, bei dessen Überprüfung und Feststellung die Zulassungsgremien einen Beurteilungsspielraum haben (std Rspr, vgl zB BSGE 73, 25, 29 [BSG 14.07.1993 - 6 RKa 71/91] = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29; BSGE 74, 257, 260 [BSG 22.06.1994 - 6 RKa 22/93] = SozR 3-5540 Nr. 1 S 4).
  • SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 8/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dabei kann sich der qualitativ-spezielle Bedarf daraus ergeben, dass aus medizinischen Gründen der die spezielle Operation oder stationäre Behandlung durchführende Krankenhausarzt auch die (über die nachstationäre Behandlung nach § 115a SGB V hinausgehende) Nachbehandlung durchführen muss (erwogen vom BSG z.B. für Spätfolgenkontrolle durch Strahlentherapeuten, Beschl. v. 14.3.2001, B 6 KA 78/00 B, Rdnr. 5; onkologische Therapie durch vorbehandelnden Krankenhaus-Arzt, Urt. v. 12.9.2001, B 6 KA 86/00 R, Rdnr. 26f.).
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